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Entwässerungsgenehmigung
Im Gebiet der Stadt Göttingen darf eine Grundstücksentwässerungsanlage nur nach Genehmigung durch die Göttinger Entsorgungsbetriebe neu hergestellt oder geändert werden. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Formulare, die für die Erteilung der Entwässerungsgenehmigung erforderlich sind.
Wann ist eine Entwässerungsgenehmigung erforderlich?
Bevor Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage verändern oder erneuern, zum Beispiel bei einem Neubau, Um-/Anbau an ein bestehendes Haus, Einbau eines neuen Badezimmers, Garage/Carport oder ähnliches, müssen Sie zuvor bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben einen Entwässerungsantrag stellen.
Wie wird ein Entwässerungsantrag gestellt?
Für einen Entwässerungsantrag sind folgende Unterlagen 2-fach in Papierform bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben, Rudolf-Wissell-Straße 5, 37079 Göttingen einzureichen:
· Formblatt Entwässerungsantrag
· Übersichtsplan (1 : 5.000)
· Amtlicher Lageplan (1 : 500)
· Entwässerungszeichnungen (1:100) (Grundrisszeichnungen untere Geschosse, Schnittzeichnungen)
· Beschreibung und Berechnung der Entwässerungsanlage
Bitte beachten Sie:
· Bei Grundstücken mit einer bebauten und befestigten Fläche größer als 800 m² ist ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986 Teil 100 zu führen.
· Bei Grundstücken, die gewerbliches Abwasser ableiten, ist eine Beschreibung des Betriebes nach Art und Umfang der Produktion und eine Beschreibung des abzuleitenden Abwassers beizufügen.
Wichtig! |
Bitte beachten Sie für die Antragstellung auch unser Merkblatt Hinweise zum Entwässerungsantrag.
Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen bekommen Sie als Antragsteller die Entwässerungsgenehmigung mit einer Ausfertigung des geprüften Entwässerungsantrags übersandt.
Bitte geben Sie die Genehmigung mit den Prüfbemerkungen unbedingt an Ihren Planer und Ihre Baufirma weiter.
Der Entwässerungsantrag ist immer unabhängig vom Bauantrag für das Bauvorhaben zu stellen!
Wichtig! |
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie auch gerne bei einem Ortstermin auf Ihrem Grundstück.
Wie erhält man eine Leitungsauskunft?
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe verfügen für nahezu jedes Grundstück im Stadtgebiet von Göttingen über Genehmigungen und Planunterlagen der Entwässerung. Diese reichen zum Teil sogar bis in das 19. Jahrhundert zurück.
Wenn Sie Auskünfte über Ihre Grundstücksentwässerung oder die Kanäle und Anschlussleitungen für Ihr Grundstück in der öffentlichen Straße benötigen, können Sie diese über das Kontaktformular online beantragen.
Was ist ein Überflutungsnachweis?
Jedes bebaute Grundstück in Göttingen erhält grundsätzlich einen Regenwasserhausanschluss mit einem Durchmesser von 150 mm und einer maximalen Einleitmenge von 15 l/s. Davon abweichend können die GEB auch eine andere maximale Einleitmenge festsetzen. Bei Grundstücken mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche ist ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986 Teil 100 erforderlich.
Dieser gewährleistet, dass das bei einem Starkregenereignis anfallende Niederschlagswasser schadlos auf dem eigenen Grundstück zurückgehalten werden kann. Eine schadlose Rückhaltung, z. B. über Hochborde oder Mulden, ist gegeben, sofern von dem temporären Rückstau an der Oberfläche keine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Sachgüter ausgeht. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die im Überflutungsfall auftretenden Regenwassermengen nicht auf benachbarte Grundstücke abfließen.
Der Überflutungsnachweis muss durch einen Fachplaner erstellt werden.
| Hinweis: Die KOSTRA-Daten für die Bemessungsregen erhalten Sie unter www.openko.de. Seit Januar 2023 gelten die KOSTRA DWD 2020! |
Muss Regenwasser in den öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet werden?
Um den natürlichen Wasserhaushalt zu stützen, besteht häufig der Wunsch, das anfallendes Niederschlagswasser ortsnah zu versickern. Dies fördert die Grundwasserneubildung und entlastet die Kanalisation.
Grundsätzlich besteht nach der Abwassersatzung der Stadt Göttingen auch für Regenwasser der Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Regenwasserkanalisation. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist aber möglich, wenn:
· das Grundstück unmittelbar an einem Gewässer liegt oder
· das Regenwasser auf dem Grundstück schadlos versickern kann.
Das Formblatt Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser und der Entwässerungsplan sind 2-fach in Papierform bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben, Rudolf-Wissell-Straße 5, 37079 Göttingen einzureichen.
Gegebenenfalls ist für die Antragstellung ein hydrogeologisches Gutachten und/oder die Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich.
Bitte beachten Sie hierzu auch Seite 32 + 33 der Starkregenbroschüre (Versickerung durch Entsiegelung fördern)
| Hinweise: Für bebaute und befestigte Flächen, die nicht an die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen sind, werden keine Kanalbenutzungsgebühren erhoben! Aufgrund der geologischen Gegebenheiten in Göttingen ist eine schadlose Versickerung nur in wenigen Gebieten möglich. |
Wann ist ein Rückstauschutz notwendig?
Tritt ein sogenannten Rückstauereignis ein, staut Abwasser vom öffentlichen Kanal bis in die Leitungen des privaten Grundstückes zurück. Bei einem Rückstau im Schmutzwasserkanal tritt das Wasser über Toiletten, Duschen oder andere Entwässerungsgegenstände ungebremst ins Haus ein. Findet ein Rückstau im Regenwasserkanal statt, kann das Wasser z. B. über Drainagen, tiefliegende Garagenzufahrten oder Einläufe von Kellertreppen austreten und erhebliche Schäden verursachen.
Rückstau ist ein normales Phänomen, das bei starken Regenereignissen oder z. B. durch Abflusshindernisse wie Ablagerungen oder Wurzeleinwüchse in die Rohrleitungen auftreten kann.
Aus diesem Grund sind Gebäudeeigentümer*innen für alle Räumlichkeiten unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante + 10 cm), insbesondere bei Souterrainwohnungen, in eigener Verantwortung zu einem funktionstüchtigen Rückstauschutz verpflichtet.
Bitte beachten Sie auch unsere Merkblätter zum Rückstauschutz und Drainage oder unsere Broschüre zum Starkregen.
© Göttinger Entsorgungsbetriebe
Möchten Sie gerne wissen, ob Ihr Grundstück gegen Rückstau geschützt ist? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Darf Drainagewasser in das Kanalnetz eingeleitet werden?
Drainagen dienen der Entwässerung des Bodens. Sie verhindern, dass sich Bodenwasser an erdberührten Gebäudeteilen wie Kelleraußenwänden aufstaut und damit zu Vernässungen führen kann. Drainagewasser ist somit Grundwasser, das möglichst in ausreichendem Abstand vom Gebäude versickert werden und nicht in einen Kanal abgeleitet werden sollte. So kann der natürliche Wasserhaushalt erhalten bleiben.
In Göttingen darf die Ableitung von Drainagewasser nur nach vorheriger Genehmigung in den Regenwasserkanal erfolgen, keineswegs in den Schmutzwasserkanal. Da die Einleitung von Drainagen meist unterhalb der Rückstauebene erfolgt, ist auch hier ein Rückstauschutz in Form einer Hebeanlage essentiell. Andernfalls kann es bei einem Rückstau in der Drainageleitung zu einer massiven Gebäudevernässung oder Kellerüberflutung kommen.
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt Drainage.
© Göttinger Entsorgungsbetriebe
| Drainagen dienen zum Schutz baulicher Anlagen und leiten temporär anfallendes, nicht stauendes Sickerwasser ab. Sie sind nicht geeignet bei drückendem Grund- oder Schichtenwasser. Bei sehr hohen Grundwasserständen sollte die Kellerabdichtung schon beim Bau aus wasserundurchlässigem Beton als sogenannte „Weiße Wanne“ erfolgen oder auf einen Keller ganz verzichtet werden! |
Einleitung von gewerblichen oder besonderen Abwässern in die öffentliche Kanalisation
Gewerbliches Abwasser
Beabsichtigen Sie, Abwasser aus Produktions- und Verarbeitungsprozessen (sogenanntes nicht häusliches Abwasser) in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten, setzen Sie sich vorab mit den GEB in Verbindung. Hierfür ist gegebenenfalls eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
Temporäre Einleitung von besonderem Abwasser
Beabsichtigen Sie, Abwasser z.B. aus einem Toilettenwagenanschluss, einer Baugrubenentwässerung oder einer Grundwassersanierung temporär in einen öffentlichen Abwasserkanal einzuleiten, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
Hierzu ist das Formblatt Antrag zur Einleitung von besonderen Abwässern in die öffentlichen Abwasseranlagen mit folgenden Unterlagen 2-fach in Papierform bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben, Rudolf-Wissell-Straße 5, 37079 Göttingen einzureichen:
· Lageplan
· Beschreibung der Anlage
· Technische Unterlagen
· Gegebenenfalls Analyse des einzuleitenden Abwassers
· Gegebenenfalls Vollmacht des/der Eigentümer*in
· Gegebenenfalls Erlaubnis Untere Wasserbehörde (z.B. bei Grundwasserentnahme)
| Bitte beachten Sie, dass für die temporäre Einleitung ein gesondertes Entgelt zu entrichten ist! |



