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Die Standplatzgestaltung
Was ist generell zu beachten?
Bei der Planung und Gestaltung des Standplatzes von Abfallbehältern ist vielerlei zu berücksichtigen. Denn es muss gleichermaßen auf die Anforderungen und Bedürfnisse von Hausbewohnern und Nachbarn, von Passanten und natürlich auf die der Müllwerker eingegangen werden.
Maßgeblicher Leitfaden für die richtige Standplatzgestaltung ist der § 20 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Göttingen, wo die baulichen Anforderungen für die Standplätze und Transportwege genau festgelegt sind. Direkt benachbarte Grundstücke können nach Abstimmung mit den Göttinger Entsorgungsbetrieben auch gemeinsame Standplätze anlegen und nutzen.
Der Abfallbehälterstandplatz als positiver Blickfang
Der Platz für Müll- und Biotonne muss kein Schandfleck sein, über den man besser hinwegsieht.
Die Einfassung durch Palisaden oder Mauerwerk garantiert einen guten Blickschutz. Ist der Platz um den Standplatz herum ausreichend, bietet sich die Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke an. Besonders geeignet sind hierfür robuste, austriebfreudige und immergrüne Pflanzen wie Koniferen, die eine Höhe von mindestens 1,5 m erreichen und somit die Abfallbehälter überragen. Ist der Raum begrenzt, lassen sich die Standflächen platzsparend und kostengünstig mit Rankgittern, Spanndrähten oder Pergolen aus Holz oder Metall umrahmen.
Stellplatz und Transportweg
Bei der baulichen Umsetzung des Mülltonnenstandplatzes wird die Bedeutung einer sorgfältigen Planung klar. Die Auswahl eines günstigen Standorts spielt dabei eine ebenso wichtige Rolle wie die angemessene Höhe und Größe sowie die einfache Handhabung. Stellplätze sollten immer gut belüftet sein und gerade Biotonnen sollten möglichst schattig stehen, um eine eventuelle Geruchsbelästigung zu vermeiden.
Damit Sie Ihren Stellplatz optimal planen können, finden Sie nachfolgend die technischen Vorgaben für einen Mülltonnenstandplatz:
- Entfernung von der Straße: Nicht weiter als 15 m vom Fahrbahnrand. Der Transport der Behälter vom Stellplatz des Grundstückes bis zum Müllfahrzeug erfolgt kostenlos. Ist die Entfernung größer, können die Behälter auf Antrag auch kostenpflichtig transportiert werden.
- Befestigung: Die Stellplätze müssen befestigt sein (z. B. Verbundsteinpflaster).
- Erreichbarkeit: Der Stellplatz muss ebenerdig erreichbar sein, d. h. es dürfen keine Stufen, Schwellen, Einfassungen oder Rinnen im Bereich des Transportweges liegen. Bei Stufen müssen zum Ausgleich Rampen vorhanden sein. Ausgenommen vom Transportweg sind Wertstoffbehälter mit einem Volumen von 120 l und 240 l.
- Transportweg: Der Weg vom Stellplatz zum Fahrbahnrand muss wie der Stellplatz befestigt und frei von Hindernissen sein. Die Steigung darf bei 770 und 1.100 l Behältern max. 5 % und bei 40-240 l Behältern max. 20 % betragen. Eine Mindestbreite von 1,5 m ist einzuhalten.
- Winterdienst: Stellplätze und Transportwege müssen im Winter von Schnee und Eis geräumt werden. Ist dies nicht der Fall, können die Behälter zur Entleerung nicht vom Grundstück geholt werden.
- Abfallbehälter können in Müllboxen abgestellt werden, jedoch müssen sich die Boxen ohne Schlüssel (Dreikant möglich) öffnen lassen.
- Abfallbehälter dürfen nicht in die Müllboxen eingehängt werden.
- Bei Abfallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 770 oder 1.100 l muss der Bordstein an der Straße im 15 m Bereich abgesenkt sein.
- Stellplatzgröße: Diese ist vorgeschrieben und richtet sich nach Anzahl und Größe der Behälter:
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Behältervolumen |
Mindestgröße Stellplatz |
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| 40 - 120 l Abfallbehälter | 0,8 m x 0,8 m | |
| 240 l Abfallbehälter | 0,8 m x 0,9 m | |
| 770 + 1.100 l Abfallbehälter | 1,5 m x 1,5 m |
Darüberhinaus gelten die Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Göttingen.
Straßentechnische Voraussetzungen
Sind bestimmte Straßen oder Grundstücke aufgrund besonderer Voraussetzungen dennoch nicht befahrbar, wird in Einzelfallentscheidungen nach einer gemeinsamen Lösung gesucht.


