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Sperrige Abfälle
Sperrige Abfälle werden bedarfsgerecht und kostenfrei für Sie aus der Stadt Göttingen abgeholt. Über unsere Online-Sperrmüllkarte können Sie die Abholung Ihres Sperrmülls veranlassen.
Sollten Ihre Gegenstände noch brauchbar und gut erhalten sein, können Sie diese bei der Neuen Arbeit Brocksammlung abgeben oder auch abholen lassen. Informationen dazu finden Sie hier.
Bei unseren Verkaufsstellen haben Sie die Möglichkeit, Sperrmüllkarten zu erhalten.
Die Sperrmüll-Trennhilfe steht in mehreren Sprachen als Download zur Verfügung (siehe Seitenleiste rechts).
Der Entsorgungsweg – So funktioniert's!
- Melden Sie Ihre Sperrmüllabholung über unser Online-Formular an und geben Sie die zur Abholung bereitgestellten Abfallarten an.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden Ihren Abholtermin (ausgenommen Anmeldungen am Wochenende). Sollten Sie keinen Termin erhalten, ist Ihre Anmeldung nicht bei uns angekommen!
- Stellen Sie sicher, dass alle Gegenstände auch als Sperrgut gelten. Die untenstehende Liste hilft Ihnen weiter. Darüber hinaus finden Sie eine Sperrmüll-Trennhilfe als Download. Beachten Sie auch unsere Hinweise.
- Nutzen Sie auch unsere Tausch- und Verschenkebörse wenn Sie gebrauchstaugliche Dinge loswerden möchten, die zu gut sind, um auf dem Sperrmüll zu landen.
- Bitte stellen Sie ihre sperrigen Abfälle frühestens am Vorabend zur Abholung am Straßenrand bereit! Da alle Abfallfraktionen getrennt abgefahren werden, können bis zu vier Fahrzeuge bei Ihnen vorfahren.
Das ist Sperrmüll und wird abgeholt
Sperrige Abfälle und sperriges Holz
Sperrige Abfälle sind bewegliche Wohnungseinrichtungsgegenstände, die auf Grund ihrer Sperrigkeit nicht in einen 70-l-Abfallsack passen würden, wie z. B.:
Bügelbrett, Fußbodenbelag, Möbel, Matratze, Lattenrost, Laminat, Tisch, unbehandelte Bretter, Verschalungen aus Holz, ...
Metall
Alle Gegenstände aus Metall werden mitgenommen. Beispiele sind:
Badewanne, Fahrrad, Heizkörper, Metallgestell, Metallrohr, Roller, ...
Elektroaltgeräte
Alle Elektrogroß- und Kleingeräte sowie Kühl- und Gefriergeräte werden mitgenommen. Beispiele sind:
Computer, DVD-Player, Fernseher, Föhn, Gefriergerät, Herd, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Mikrowelle, Radio, Rasenmäher, Rasierer, Smartphones, Staubsauger, Tablets, Trockner, Toaster, Wasserkocher, ..
Das zählt nicht als Sperrmüll
Folgende Abfälle gehören nicht zu den sperrigen Abfällen und werden nicht abgeholt:
- Autoreifen
- Bauschutt
- behandeltes Holz (Holz aus dem Außenbereich)
- Baustellenabfälle (Folien, Isoliermaterial, Verpackungen, Mineralwolle)
- Badewannen aus Acryl
- Dachpappe
- Fenster, Fensterrahmen
- Gartenzäune
- Gartenabfälle
- Kleinmüll (Restmüll) in Säcken oder Kartons
- Mineralische Fliesen
- Nachtspeicheröfen
- Renovierungsabfälle
- Sanitärkeramik (Waschbecken, Toilettenschüssel etc.)
- Sonderabfälle (Batterien, Farben, Lacke, ölhaltige Motoren oder Getriebe)
- Sonnenschirmständer aus Beton
- Schaukeln / Klettergerüste aus Holz
- Styropordämmung
- Sonstige Wertstoffe (Papier, Kartonagen, Behälterglas, Dosen, Textilien)
- Türen
- Tapeten (auch unbenutzte)
