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Pflichten im Winter
Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht.
Wer muss den Winterdienst auf Gehwegen durchführen?
Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anliegenden verantwortlich. Anlieger*innen sind die Grundstückseigentümer,*innen aber auch Erbbauberechtigte und sogenannte Nießbraucher*innen.
Wo muss der Winterdienst übernommen werden?
Geh- und Radwege
Anlieger*innen müssen auf den öffentlichen Gehwegen bzw. auf gemeinsamen Geh- und Radwegen entlang ihres Grundstücks in einer Breite von mindestens 1 Meter räumen und streuen. Das gilt auch für Straßen, die keinen eigenen Gehweg haben. In Fußgängerzonen innerhalb der Wallanlagen ist eine 1,5 Meter breite Gehbahn zu räumen bzw. zu streuen.
Gossen
Auch Gossen sind schnee- und eisfrei zu halten, um bei eintretendem Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten.
Was, wenn kein Gehweg vorhanden ist?
Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, besteht die Winterdienstpflicht. Das bedeutet, dass ein mindestens 1 Meter breiter Streifen auf der Straße geräumt und gestreut werden muss.
Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?
Schnee muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden, Glätte ist ebenfalls unmittelbar nach dem Entstehen zu beseitigen. Die Verpflichtung besteht an Werktagen von 7.00 bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8.30 bis 20.00 Uhr.
Wohin mit dem Schnee?
Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen nicht auf dem Geh-, Radweg oder der Fahrbahn abgelagert werden. Die von den Gehwegen und Gossen geräumten Schnee- und Eismassen sind so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee darf nicht dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zugeschoben werden.
Was bedeutet „Streupflicht“ genau?
Bei Glätte muss mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand, Granulat) gestreut werden, damit das Begehen des Gehweges gefahrlos möglich ist. Falls das Streumittel bei anhaltender Glättebildung (z. B. Eisregen) seine Wirkung verliert, muss unter Umständen auch mehrmals gestreut werden. Nach dem Abtauen muss das Streumittel unverzüglich beseitigt werden.
Darf Salz zum Auftauen verwendet werden?
Nein. Privatpersonen dürfen keine chemischen Auftaumittel im öffentlichen Raum verwenden. Ausnahmen gelten bei besonderen Witterungsbedingungen, wie z.B. Blitzeis und auf speziellen Gehwegabschnitten wie z.B. Rampen, Treppen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken. Das unzulässige Verwenden von chemischen Auftaumitteln ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einer Geldbuße von bis zu 5.000 € führen.
Wer muss das Streumittel später beseitigen?
Bei der Verwendung von abstumpfenden Mitteln müssen die Streugutreste nach dem Abtauen unverzüglich von der winterdienstpflichtigen Person beseitigt werden, um ein Rutschen hierauf zu vermeiden.
Streugutreste dürfen nicht dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zugekehrt oder in
die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation gekehrt werden.
Was passiert, wenn dem Winterdienst nicht nachgekommen wird?
Das Ordnungsamt kann kontrollieren, ob der Winterdienst durchgeführt werden. Fallen Verstöße auf, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und es droht eine erhebliche Geldbuße von bis zu 5.000 €. Kommt es zu Personenschäden, können privatrechtliche Ansprüche gegen die winterdienstpflichtige Person erhoben werden.
Welche Aufgaben übernimmt der Winterdienst der GEB?
Straßen
Insgesamt gehören über 950 Straßen in Göttingen zum Einsatzgebiet der GEB, um die sich der Winterdienst im Schichtbetrieb kümmert. Es gibt drei Winterdienstklassen, die bestimmte Straßen priorisieren. An erster Stelle stehen unter anderem die Hauptstraßen und die Strecken für den ÖPNV sowie zu Krankenhäusern, Feuerwehren und Polizeidienststellen. Nachgeordnet werden alle anderen Straßen gestreut und geräumt.
Radwege
Der überwiegende Anteil der Radwege in Göttingen sind gemeinsame Geh- und Radwege, die grundsätzlich durch die Anliegenden geräumt und gestreut werden müssen. Die GEB bearbeiten im Auftrag der Stadt Göttingen das Radwegenetz nach einem Einsatzplan. Vorrangig werden wichtige und hoch frequentierte Wegeverbindungen winterdienstlich betreut.
