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Pflichten im Sommer
In Göttingen übernimmt in der Regel die Stadt die Reinigung der Straßen, sowie der Geh- und Radwege.
In bestimmten Fällen sind jedoch die Grundstückseigentümer:innen selbst zuständig:
· in den Ortsteilen Esebeck, Elliehausen, Knutbühren, Groß Ellershausen, Holtensen, Roringen, Nikolausberg, Herberhausen und Deppoldshausen,
· sowie bei einzelnen Stichwegen oder besonderen Straßenabschnitten im Stadtgebiet (jeweils im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsverordnung gekennzeichnet).
Das sind dann Ihre Pflichten:
Geh- und Radwege sowie der Straßenbereich bis zur Straßenmitte müssen von Laub, Schmutz, Unrat und sonstigem Abfall befreit werden. Auch Pflanzenbewuchs ist zu beseitigen.
Achten Sie darauf:
· Schmutz, Laub und Abfälle dürfen nicht in die Rinnsteine, Gossen oder in die Kanalisation gekehrt werden.
· Der Einsatz von Pestiziden oder chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln ist verboten.
Diese Pflicht gilt regelmäßig und insbesondere am Tag vor Sonn- und Feiertagen, in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. bis spätestens 21.00 Uhr, sowie vom 01.10. bis 31.03. bis spätestens 18.00 Uhr. Wird die Reinigung nicht durchgeführt ist dies ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht und ist bußgeldbewehrt.
Näheres finden Sie in § 6 und § 7 der Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen.