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Häufige Fragen
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Grundstücksentwässerung
Darf mein Nachbar über mein Grundstück entwässern?
Grundsätzlich entwässert jedes Grundstück direkt in den öffentlichen Abwasserkanal.
Wenn die gemeinsam genutzten Abwasserleitungen durch eine Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert sind, ist dieses nach Abwassersatzung ebenfalls möglich. Ansonsten empfehlen wir die nachträgliche Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit.
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Leitungsrechte.
Darf Wasser vom privaten Grundstück auf den Gehweg laufen?
Nein, nach der Abwassersatzung der Stadt Göttingen ist eine oberirdische Ableitung über öffentliche Verkehrsflächen oder Nachbargrundstücke nicht zulässig.
Gibt es Vorgaben für Rohrleitungsmaterialien?
Nein, die GEB schreiben grundsätzlich kein Material für Grundstücksentwässerungsleitungen vor. Die neu verlegten Leitungen müssen allerdings den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und bei Schmutzwasser auch die Dichtheitsprüfung bestehen.
Bitte beachten Sie unser Merkblatt Hinweise zur Grundstücksentwässerungsanlage.
Wenn bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage ein Schaden festgestellt wird, muss er dann direkt behoben werden?
In Kanalsanierungsgebieten sollten die Sanierungsarbeiten an den privaten Entwässerungsleitungen in der Regel zwei Jahre nach dem Abschluss der öffentlichen Baumaßnahme durchgeführt worden sein.
Außerhalb von Kanalsanierungsgebieten werden die Fristen individuell mit den jeweiligen Eigentümer*innen einvernehmlich abgestimmt.
Was kostet die Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlage?
Die Höhe der Sanierungskosten hängt immer von der Größe der Entwässerungsanlage ab. Umfragen unter Göttinger Grundstückseigentümer*innen haben ergeben, dass bei üblicher Wohnbebauung (Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser) die Kosten im Durchschnitt 12.000 Euro betragen (Stand 2023).
Kann man die Kosten der Sanierung durch Eigenleistungen senken?
Verfügt ein Grundstückseigentümer über die notwendige Fachkenntnis, Rohrleitungen nach den technischen Normen zu verlegen, darf er in Göttingen die Arbeiten auf seinem Grundstück auch selbst ausführen. Die neuen oder sanierten Leitungen werden in jedem Fall von den Göttinger Entsorgungsbetrieben durch eine Dichtheitsprüfung abgenommen.
Gibt es zertifizierte oder durch die GEB zugelassene Baufirmen?
Nein, die GEB zertifizieren keine Baufirmen und sprechen auch keine Empfehlungen aus. Bitte informieren Sie sich über einschlägige Branchenverzeichnisse wie die Gelben Seiten.
Bezahlt die Gebäudeversicherung die Sanierung der Abwasserleitungen?
In einigen – meist älteren – Versicherungspolicen sind defekte Abwasserleitungen mitversichert. Voraussetzungen für eine Deckung der Sanierungskosten sind in der Regel:
- eine Versicherungspolice mit der Klausel „erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem versicherten Grundstück“ sowie
- dass der Defekt der Leitungen dem versicherten Schadensbild entspricht. Häufig sind nur Bruchschäden versichert, also Risse, Scherben und Einbrüche.
Als Nachweis für eine defekte Leitung wird in der Regel eine dokumentierte TV-Inspektion anerkannt.
Wann sind Revisionsschächte erforderlich?
Jede Abwasseranschlussleitung benötigt vor dem Übergang vom privaten auf den öffentlichen Grund einen Übergabeschacht in der Nähe der Grundstücksgrenze, den sogenannten Revisionsschacht.
In Abhängigkeit von der Einbautiefe (t) müssen Revisionsschächte folgende Mindestinnendurchmesser (d in mm) haben:
t ≤ 1,30 m d = DN 600
t > 1,30 m d = DN 1.000



