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Grundstücksentwässerung
Es befinden sich über 1.500 km Schmutz- und Regenwasserleitungen im Erdreich und unter den Göttinger Grundstücken. Zusammen mit den Regen- und Schmutzwasserschächten, Rückstaueinrichtungen und Abscheidern werden sie zusammenfassend Grundstücksentwässerungsanlage genannt.
Für die Abwasserleitungen auf dem privaten Grundstück ist der/die Grundstückseigentümer*in zuständig.
Für die öffentlichen Leitungen ab der Grundstücksgrenze sind die Göttinger Entsorgungsbetriebe zuständig.
Die wichtigsten Anforderungen an die Grundstücksentwässerungen, die sowohl für neu geplante als auch bereits bestehende Anlagen gelten, sind:
Das anfallende Abwasser muss im richtigen Kanalsystem abgeleitet werden. Regenwasser und Drainagewasser dürfen nur am Regenwasserkanal und Schmutzwasser nur am Schmutzwasserkanal angeschlossen sein.
Die Schmutzwasserleitungen müssen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik dicht sein, d. h. Abwasser darf weder in das Erdreich austreten, noch darf Grund- oder Schichtenwasser von außen in die Leitungen eindringen. Auch dürfen keine Wurzeln einwachsen.
Tiefliegende Entwässerungsobjekte, z. B. im Keller, müssen gegen Rückstau gesichert sein, damit der Keller oder die Garage nicht voll Abwasser laufen. Jede Abwasseranschlussleitung benötigt vor dem Übergang vom privaten auf den öffentlichen Grund einen Übergabeschacht in der Nähe der Grundstücksgrenze, den sogenannten Revisionsschacht. In Abhängigkeit von der Einbautiefe (t) müssen Revisionsschächte folgende Mindestinnendurchmesser (d in mm) haben:
t ≤ 1,30 m d = DN 600
t > 1,30 m d = DN 1.000
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt Grundstücksentwässerungsanlagen.





