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Abfallwirtschaft in der Stadt Göttingen
Aufbauend auf den abfallrechtlichen Vorgaben und Verwaltungsvorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Niedersächsisches Abfallgesetz, Technische Anleitungen, Verordnungen und Erlasse) und dem Stand der Technik stellen die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) mittel- bis langfristig die umweltverträgliche Entsorgung in der Stadt Göttingen sicher.
Zur Schonung des begrenzt zur Verfügung stehenden Deponieraumes einerseits und zur Schonung sämtlicher Ressourcen andererseits, steht die Abfallvermeidung in der Zielhierarchie an oberster Stelle. Nachgeordnet sind die nicht vermeidbaren Abfälle möglichst sortenrein zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen. Die Beseitigung steht in der Zielhierarchie an dritter Stelle.

