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Abfallgebühren
Behältergrößen und Gebühren 2026 (gültig ab 01.01.2026)
Gemäß Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Göttingen werden 20 l /Einwohner/-in und Woche für die Bemessung der insgesamt zur Verfügung gestellten Behältergrößen zugrunde gelegt.
Bitte beachten Sie, dass für Papier- und Wertstoffbehälter keine Gebühren erhoben werden.
Die Behältergrößen werden aufgeteilt:
für Restabfallbehälter:
- 10 l pro Einwohner/-in und Woche bei Restabfallbehältern mit 40 - 240 l Fassungsvermögen
- 5 l pro Einwohner/-in und Woche bei Restabfallbehältern mit 770 l und 1.100 l Fassungsvermögen
für Biotonnen:
- 10 l pro Einwohner/-in und Woche bei Restabfallbehältern mit 40 - 240 l Fassungsvermögen
- 5 l pro Einwohner/-in und Woche bei Restabfallbehältern mit 770 l und 1.100 l Fassungsvermögen
Die jährl. Benutzungsgebühr für einen Restabfallbehälter beträgt bei:
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Behältergröße |
Preis |
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40 l / 28tg. Leerung *) |
36,40 EUR |
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40 l / 14tg. Leerung |
72,80 EUR |
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60 l / 14tg. Leerung |
109,20 EUR |
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80 l / 14tg. Leerung |
145,60 EUR |
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120 l / 14tg. Leerung |
218,40 EUR |
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240 l / 14tg. Leerung |
436,80 EUR |
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770 l / 14tg. Leerung |
1.401,40 EUR |
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770 l / wöchentliche Leerung |
2.802,80 EUR |
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1.100 l / 14tg. Leerung |
2.002,00 EUR |
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1.100 l / wöchentliche Leerung |
4.004,00 EUR |
*) Aufstellung auf reinen Wohngrundstücken mit einer gemeldeten Person!
Die jährl. Benutzungsgebühr für eine Biotonne beträgt bei:
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Behältergröße |
Preis |
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40 l / 28tg. Leerung *) |
21,84 EUR |
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40 l / 14tg. Leerung |
43,68 EUR |
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60 l / 14tg. Leerung |
65,52 EUR |
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80 l / 14tg. Leerung |
87,36 EUR |
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120 l / 14tg. Leerung |
131,04 EUR |
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240 l / 14tg. Leerung |
262,08 EUR |
*) Aufstellung auf reinen Wohngrundstücken mit einer gemeldeten Person!
Saisonbiotonne (nur 1. April - 31. Oktober)
- Behältergröße 120 L zum Preis von 76,44 EUR / Behälter
- Behältergröße 240 L zum Preis von 152,88 EUR / Behälter
Tauschgebühren
Für die Aufstellung, die Einziehung oder den Tausch von zugelassenen Abfallbehältern sind Gebühren (nach §3 Abs. 5 der Abfallgebührensatzung) zu zahlen. Der Austausch eines Abfallbehälters gegen einen anderen beinhaltet jeweils eine Gebühr für die Einziehung des bisherigen Abfallbehälters und eine Gebühr für die Aufstellung eines neuen Abfallbehälters.
Abweichend davon wird in folgenden Fällen keine Gebühr erhoben:
- Erstanschluss eines Grundstückes.
- Beginn und Beendigung des Benutzungsverhältnisses bei einem Wechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstückes und unmittelbarer Übernahme des Behälterbestandes. Bei Veränderung des Behälterbestandes gilt dies einmalig innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Wechsel der/des Gebührenpflichtigen.
- Tausch von defekten Abfallbehältern derselben Größe als Folge von natürlichem Verschleiß.
- Einziehung von Abfallbehältern auf Anordnung der Stadt Göttingen.
Kosten:
- 40 l - 240 l Fassungsvermögen: 17,20 EUR pro Abfallbehälter
- 770 l - 1.100 l Fassungsvermögen: 29,50 EUR pro Abfallbehälter
