Mit dem Ziel, die Textilindustrie ein Stück nachhaltiger zu machen, müssen die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) seit diesem Jahr sicherstellen, dass Textilien getrennt entsorgt werden. Alttextilien werden aber bereits seit 1998 von den GEB getrennt gesammelt.
Seit 1. Januar 2025 gilt die gesetzliche Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Alttextilien für den öffentlichen Entsorgungsträger. Die große Frage hierbei ist: Dürfen Altkleider noch in den Restabfall gegeben werden, wenn sie nicht mehr zu gebrauchen sind? Die Antwort gleich zu Beginn: Ja! Die Entsorgung besonders schmutziger oder stark zerschlissener Kleidung in die Restabfallbehälter ist weiterhin möglich und nicht strafbar.
In der Stadt Göttingen gibt es mehr als 130 Alttextilcontainer der GEB. Diese werden regelmäßig geleert und kontrolliert. Die getrennte Erfassung der Alttextilien kann den Gebührenhaushalt entlasten. Allerdings können nur Alttextilien wiederverwendet werden, die sauber und vor allem trocken (also in Plastiksäcken verpackt) in die Container gegeben werden.
Ungewaschene, verschimmelte oder verschmutzte Textilien, Plüschtiere, Polster oder sonstiger Müll darf nicht in die Alttextilcontainer der GEB, da sie weder wiederverwendet, noch stofflich verwertet werden können und als Restmüll entsorgt werden müssen.
Beispiele zur Entsorgung von Textilien:
- Wiederverwendbare, saubere Kleidung kann in die Alttextilcontainer der GEB entsorgt werden. Alternativ nehmen z. T. auch Kleiderkammern oder Secondhand Läden die tragbaren Textilien an. Hierzu zählen beispielsweise zu klein oder zu groß gewordene Kleidung, nicht mehr gewollte Kleidung oder ausgeblichene Handtücher.
Idealerweise kommen brauchbare Altkleider erst einmal in die Waschmaschine. So tragen Bürgerinnen und Bürger dazu bei, dass ihre nicht mehr gebrauchten Altkleider auch wirklich weitergenutzt werden und kein Schmutz in die Container gerät. - Zerschlissene Kleidung kann in den Restabfallbehälter geworfen werden. So z. B. komplett zerrissene Hosen oder löchrige Pullover. Hierbei ist zu beachten, dass Textilien aus reiner Baumwolle gut zu Dämmstoff oder Putzlappen verarbeitet werden können. Diese Textilien können auch in die Textilcontainer der GEB gegeben werden. Zerschlissene Kleidung aus Kunststoffen oder einem Materialmix gehören besser in den Restabfallbehälter
- Stark verschmutzte Textilien gehören weiterhin in den Restabfall. Hierzu gehören Textilien, die mit Farbe, Dreck und Matsch oder Klebstoffen verschmutzt sind.
Die gesammelten Alttextilien werden in entsprechenden Verwertungsanlagen auf ihre Verwertbarkeit sortiert und dem stofflichen Recycling zugeführt oder als Second-Hand-Ware angeboten. Der überwiegende Teil kann als Second-Hand-Ware wiederverwendet werden oder wird nach weiteren Aufbereitungsschritten einer stofflichen Verwertung beispielsweise als Füllstoff oder Putzlappen zugeführt.
Stark verschmutzte Textilien werden vom beauftragten Verwerter nicht angenommen und müssen aufwendig und teuer als Restabfall von den GEB entsorgt werden. Schon bei der Leerung der Textilcontainer werden die Alttextilien per Hand kontrolliert, vorsortiert und bei Bedarf nachverpackt. Auch beim Verwerter werden die Textilien händisch sortiert, was bei stark verschmutzen, schimmeligen und stinkenden Alttextilien kaum zumutbar ist.
Nur wenn die Alttextilien sauber sortiert und trocken in die Alttextilcontainer gegeben werden, ist eine hohe Wiederverwendungsquote erreichbar.
