In einem ersten Schritt, als Übergangslösung, setzten die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) auf Synthetischen Dieselkraftstoff, sogenannten HVO100 (Hydrotreated Vegetable Oil), dieser wird durch die Hydrierung von biogenen Rohstoffen wie Speiseölen und Altfetten hergestellt. Der Einsatz dieses Kraftstoffs ist zur Erreichung der CO2-Neutralität gut geeignet. Für die GEB konnte die Umstellung kurzfristig erfolgen, da (fast) keine Investition in Infrastruktur oder Fahrzeuge notwendig waren und diese Technologie somit sofort zur Verfügung stand. Dies ist aber keine langfristige Lösung.
Die Betankung fast aller Fahrzeuge der GEB, insgesamt über 120 Fahrzeuge so z. B. Abfallsammelfahrzeuge, Kehrmaschinen und Containerfahrzeuge, ist problemlos auf HVO100 umgestellt worden. So können jährlichen etwa 1.800 Mg CO2- Emissionen eingespart werden.
Langfristig setzten die GEB jedoch auf Elektromobilität. Voraussetzung hierfür ist, dass der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Bereits jetzt haben die GEB einen Sommer- sowie einen Winterfahrversuch mit einem Elektro-Abfallsammelfahrzeug durchgeführt.
Das Fazit dieses Tests war durchweg positiv: Im Sommerfahrbetrieb bei hohen Außentemperaturen sowie im Winterbetrieb bei Kälte, sind diese elektrischen Abfallsammelfahrzeuge gut einsetzbar. Die Mitarbeitenden haben besonders positiv die deutlich reduzierte Schallemission und die reduzierten Fahrzeugvibration bemerkt. Auch Göttinger Bürger*innen haben das Fahrzeug als besonders leise und umweltgerecht wahrgenommen.
Allerdings muss für diese langfristige Lösung noch die komplette Infrastruktur geschaffen werden. Aber die GEB sind überzeugt, dass sie, auch mit der kurzfristigen Umstellung auf synthetischen Dieselkraftstoff, auf einem zukunftsweisenden Weg zur Dekarbonisierung des Fuhrparks sind.
Hintergrund:
Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Steigende Temperaturen führen u. a. zu vermehrt auftretenden Starkregenereignissen oder Trockenheitsperioden. Als Ursache gilt der vermehrte Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2).
Auch öffentliche Verwaltungen tragen eine besondere Verantwortung bei der Reduzierung eben dieser klimaschädlichen Treibhausgase. So hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) den Rahmen vorgegeben. In diesem Gesetz wird geregelt, wann welche Fahrzeugkategorie „sauber“ sein muss.
Dieses ist nach heutigem Stand der Technik durch den Einsatz von Wasserstoffantrieben (Brennstoffzelle), den Einsatz von synthetischen Diesel-Ersatzkraftstoffen (HVO100) oder durch den Einsatz von Elektroantrieben erreichbar.
Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter*innen unserer Servicenummer (0551) 400 5 400 gern zur Verfügung.
