Bauabfälle

Art des Antrages
Zutreffendes bitte ankreuzen
Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller:
I. Allgemeine Angaben:
1. Bauherr/-in

2. Beauftragtes Bauunternehmen (ggf. bitte nachträgliche Mitteilung!)

3. Lage der Baustelle / Anfallstelle (bitte Lageplan im Maßstab 1:500 beifügen oder nachreichen)

4. Zeitraum der Bautätigkeit

5. Sind Altlasten auf der Baustelle / Anfallstelle bekannt oder besteht Verdacht auf Altlasten*

6. Gutachten zur Unbedenklichkeit der Abfälle*
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nur dann, wenn eine Abklärung nach Punkt 6 erfolgt ist. Grundsätzlich ist eine Verwertung der Bauabfälle außerhalb der BVA Königsbühl vorzusehen, dafür ist i.d.R. eine Analyse und Beurteilung gem. den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erforderlich. Ist nur noch eine Beseitigung zur BVA Königsbühl möglich, ist hierfür eine Analyse gemäß Anlage 2 der Abfallwirtschaftssatzung (Parameterliste für BVA Königsbühl) vorzulegen.
II. Angaben zu den Bauabfällen:
1. Bauabfallarten u. -mengen:
(nur bei A: „Verwertung außerhalb der Entsorgungsanlagen” erforderlich)
1. Menge in m³
2. Verwertungsstelle
3. Eigentümer/-in
a) Boden und Steine
(AVV-Abf.Schl.Nr. 170504, 200202)
b) Beton / Betonabfälle
(AVV-Abf.Schl.Nr. 170101, 101314)
c) Ziegel/Mauerwerk
(AVV-Abf.Schl.Nr. 170102)
d) Fliesen, Dachziegel und Keramik
(AVV-Abf.Schl.Nr. 170103, 101208)
e) Bitumengemische (25 mg/kg PAK)
(AVV-Abf.Schl.Nr. 17 03 02)
(Hinweis: Für den Abfall e) „Bitumengemische" ist eine Entsorgung auf der BVA Königsbühl nicht zulässig!)

Hinweis: Für folgende Bau- und Abbruchabfälle ist ein Entsorgungsnachweis (EN), für mit „J“ gekennzeichnete Abfälle außerdem ein gesonderter Antrag zur Ablagerung bei der Abfallberatung des Landkreises Göttingen einzureichen (Tel.: 0551 - 525 - 2471). Der hierzu notwendige Analyseaufwand ist im Einzelfall mit der Abfallberatung des Landkreises Göttingen abzusprechen. Die Entsorgung von Kleinmengen dieser Abfälle kann nach Rücksprache (Tel.: 0551 - 400 - 5428) ggf. über die GEB erfolgen.


2. Bau- und Abbruchabfälle
Dämmmaterial / Mineralwolle (ohne Analyse)
(AVV-Abf.Schl.Nr. 17 06 03*)
Bitumengemische, kohlenteerhaltig (25 – 5.000 mg/kg PAK, in Schollen oder Fräsgut mit Zement vermörtelt)
(AVV-Abf.Schl.Nr. 17 03 01*)
asbesthaltige Baustoffe / Asbestzement
(AVV-Abf.Schl.Nr. 17 06 05*)
Boden, der gefährliche Stoffe enthält; „J“
(AVV-Abf.Schl.Nr. 17 05 03*)
Bauschutt und Bauschuttgemische, der/die gefährliche Stoffe enthalten; „J“
(AVV-Abf.Schl.Nr. 17 01 06*)
Gutachten bitte als Anlage beifügen, dazu wählen Sie eine Datei zum Hochladen (PDF, ZIP usw.) von Ihrem Rechner aus:

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