Winterdienst

Sicherheit bei Eis und Schnee

Fahrbahnen

Damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sein können, räumen unsere Mitarbeiter vom Winterdienst die Fahrbahnen frei und streuen diese unter der Vorgabe „so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich“ mit Feuchtsalz FS30 und teilweise mit reiner Göttinger Natursole ab. 

FS30 ist eine Mischung aus 70% Streusalz und 30% Natursole. Die Natursole hilft dabei, dass das Streusalz dort liegen bleibt wo es wirken soll, nämlich auf der Straße und nicht durch den Fahrtwind in der Gosse landet. Die Sole ist ein Naturprodukt aus der Göttinger Saline Luisenhall. Außerdem setzt die Tauwirkung bei angefeuchtetem Salz schneller ein. 

Das von unseren Mitarbeitern betreute Radwegenetz wird ausschließlich mit Sole gestreut.

Allerdings können wir nicht überall gleichzeitig sein.  Aber, je schneller die Schneeräumer durchkommen, desto eher sind die Straßen wieder frei.  Bitte nehmen sie Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen vom Winterdienst. 

Ab 4:00 Uhr sind unsere Fahrzeuge in sieben Touren auf den Straßen, sowie in zwei Touren auf den Radwegen unterwegs. Ab mittags übernimmt dann die Spätschicht in gleicher Personalstärke und gewährleistet den Winterdienst bis 22:00 Uhr. Wenn das Winterwetter es erfordert auch länger bzw. rund um die Uhr.
Das Stadtgebiet umfasst rund 950 Straßen. Alles auf einmal geht da leider nicht.

Göttingen ist in drei Winterdienstklassen/Prioritäten aufgeteilt. Vorrang haben die Hauptverkehrsstraßen und die Strecken des öffentlichen Personennahverkehr sowie die Straßen zu den Krankenhäusern und ähnlichem.

Sind diese Straßen abgearbeitet folgen die Straßen in den Höhenlagen über 200 Metern über N.N. Als letztes sind die Straßen im tiefer gelegenen Teil des Stadtgebietes dran. Alle Kriterien über jede einzelne Straße kann man im Straßenverzeichnis der Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen nachlesen.

Überwege und Bushaltestellen

Neben den Straßen kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen, überwiegend in Handarbeit darum, dass die Bushaltestellen und Fußgängerüberwege auch bei Winterwetter begehbar bleiben. Hierbei wird natürlich auf den Einsatz von Streusalz verzichtet und ausschließlich abstumpfende Streumittel eingesetzt.


Gebührenstruktur für die Straßenreinigung (Sommerdienst und Winterdienst)

In der Anlage 1 zur Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen finden Sie eine Straßenliste. Hier ist für jede einzelne Straße die Einteilung in die Reinigungsklassen sowie die Einteilung in die Prioritäten zum Winterdienst ersichtlich. Die Gebührensätze für den Sommerdienst je Frontmeter und die Gebührensätze für den Winterdienst finden Sie in der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Gebühren in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsgebührensatzung).


Haben Sie schon an den Winterdienst gedacht?

Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Manchmal erledigt das aber auch der Hausmeister oder Sie müssen selbst ran. Das steht dann in Ihrem Mietvertrag.

Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Grundstückes verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften.

Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen einen Meter breit von Schnee und Eis räumen und bei Glätte streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Verwenden Sie abstumpfende Stoffe wie z.B. handelsübliches Granulat oder auch Sand. Die Pflichten im Winterdienst sind in der Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen näher erläutert.

Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Dessen bzw. deren Verwendung ist nur erlaubt:

· auf Rampen, Treppen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

· in besonderen witterungsbedingten Ausnahmefällen, in denen durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.

Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt schon recht früh. Sie müssen nämlich werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr Ihren sogenannten "Anliegerverpflichtungen" nachkommen.

Wenn es während des Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen.

Diese Pflicht endet erst um 20:00 Uhr!


Wir achten auf Sicherheit und Umweltschutz!

Ziel unserer Winterdienstmaßnahmen ist es, dem Verkehrsteilnehmer eine möglichst hohe Sicherheit zu garantieren. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung durch das Streuen möglichst gering gehalten werden.

Denken Sie bitte auch an „Unsere Männer von der Müllabfuhr“ - Halten Sie Transportwege für die Abfallbehälter frei - wir sind Ihnen dankbar dafür!

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen.