Baum- und Strauchschnittsammlung
13.03.2025 Erstellt von: GÖTTINGER ENTSORGUNGSBETRIEBE
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) holen streikbedingt erst ab dem 17. März sperrige Gartenabfälle ab. Die gebündelt bereit gelegten Baum- und Strauchschnittabfälle werden straßenweise abgefahren. Der genaue Abfuhrtermin für jede Straße kann aus dem Abfuhrkalender abgerufen werden. Hier kann es durch Streiks zu Verschiebungen in der Abfuhr kommen.
Die Baum- und Strauschnittabfuhr aus Kleingartenvereinen erfolgt im Anschluss.
Nicht zu früh bereitstellen
Der Baum- und Strauchschnitt sollte erst zum jeweiligen Abfuhrtag bis 6 Uhr vor dem eigenen Grundstück im öffentlichen Straßenraum bereitgelegt werden. Liegt der Baum- und Strauchschnitt länger auf dem Gehweg oder auf öffentlichen Grünflächen, können sich Kleintiere dort einnisten und durch die Abfuhr gefährdet werden. Außerdem wird der Anlass oft genutzt, um andere Abfälle abzulegen. Die Abholung erfolgt grundstücksbezogen, das heißt es werden keine größeren Sammelstellen entsorgt.
Die sperrigen Gartenabfälle sollten mit einem verrottbarem Bindfaden auf eine Länge von max. 1,50 m gebündelt werden. Einzelne Äste dürfen einen Durchmesser von 0,20 m nicht überschreiten. Die Gesamtmenge je Grundstück ist auf 2 cbm Baum- und Strauchschnitt begrenzt, größere Mengen können nach vorheriger Bestellung kostenpflichtig entsorgt werden. Grüne und krautige Gartenabfälle können ganzjährig am offiziellen Abholtag der Biotonne im Laubsack der Stadt Göttingen zur Entsorgung bereitgestellt werden.
Für weitere Informationen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GEB unter der Servicenummer 400 5 400 gern zur Verfügung.