Abfallwirtschaft in der Stadt Göttingen
Aufbauend auf den abfallrechtlichen Vorgaben und Verwaltungsvorschriften (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Niedersächsisches Abfallgesetz, Technische Anleitungen, Verordnungen und Erlasse) und dem Stand der Technik stellen die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) mittel- bis langfristig die umweltverträgliche Entsorgung in der Stadt Göttingen sicher.
Zur Schonung des begrenzt zur Verfügung stehenden Deponieraumes einerseits und zur Schonung sämtlicher Ressourcen andererseits, steht die Abfallvermeidung in der Zielhierarchie an oberster Stelle. Nachgeordnet sind die nicht vermeidbaren Abfälle möglichst sortenrein zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen. Die Beseitigung steht in der Zielhierarchie an dritter Stelle.
Abfallwirtschaftliche Ziele
Abfallvermeidung beinhaltet sowohl die Reduzierung der Abfallmenge als auch die Entfrachtung von Schadstoffen. Das Vermeiden von Abfällen ist die eigentliche Lösung des Abfallproblems (Abfallberatung).
Die Verbraucher selbst haben eine wesentliche Bedeutung, wenn Kaufentscheidungen getroffen werden, so daß Überflüssiges vermieden wird und langlebige und umweltverträgliche Waren den Vorzug erhalten.
Nach der Abfallvermeidung nimmt die Abfallverwertung die zweite Stufe der Zielhierarchie ein. Seit Mitte der 80er Jahre werden in Göttingen Glas und Papier in Containern gesammelt. Die Duale System Deutschland GmbH betreibt seit März 1993 die Sammlung und die Verwertung der Verpackungsabfälle. Die Göttinger Entsorgungsbetriebe haben darüber hinaus weitere Verwertungsschienen für Altstoffe wie z.B. Metalle und Holz erschlossen.
Die Verwertung der organischen Abfälle durch Kompostierung ist ein wesentliches Standbein der städtischen Abfallwirtschaftskonzeption (Bioenergiezentrum Göttingen).
Bauabfälle, Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch ohne Bitumen und Teer werden in der von den Göttinger Entsorgungsbetrieben betriebenen Bauabfallverwertungsanlage und -restedeponie (BVA) Königsbühl angenommen und verwertet bzw. abgelagert. Zugelassen zur Annahme sind nur sortenreine und unbelastete mineralische Bauabfälle.
Die Behandlung der Restabfälle in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen ist ein weiterer Baustein des Abfallwirtschaftkonzepts.