Gebühren

Die Abwassergebühren werden nach der zur Zeit gültigen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage der Stadt Göttingen berechnet. Die Satzung kann von den Göttinger Entsorgungsbetrieben bezogen werden oder hier heruntergeladen werden.

Die Kanalbenutzungsgebühr (Stand 01.01.2024) beträgt für die Schmutzwasserentwässerung je vollem cbm Abwasser 2,34 Euro. Die Kanalbenutzungsgebühr für die Niederschlagswasserentwässerung beträgt jährlich je bebauten und befestigten qm Fläche 0,49 Euro.

Die Abteilung Verwaltung/Finanzwesen ist in die Bereiche Verwaltung, externes Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung- inkl. Jahresabschluss, Kreditoren und Anlagenbuchhaltung) sowie internes Rechnungswesen (Kostenrechnung mit Gebührenkalkulation, Wirtschaftsplan und Controlling) gegliedert. Die Abteilung führt die Abrechnung mit den an die Kläranlage angeschlossenen Gemeinden und die Abrechnung für die Beseitigung des Abwassers bzw. Fäkalschlamms der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen selbst durch. Die Erstellung von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührenbescheiden und der Gebühreneinzug wird vom Fachbereich Finanzen (Fachdienst Grundbesitzabgaben bzw. der Stadtkasse- Buchhaltung) wahrgenommen.

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