Häufige Fragen


Wo liegen die Unterschiede zwischen dem gelben Sack und der Wertstofftonne?

In der neuen Wertstofftonne werden weiterhin Leichtstoffverpackungen, bestehend aus Metallen, Kunststoffen und Verbundmaterialien gesammelt. Dazu kommen nun stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoffen und Metallen wie beispielsweise Plastikschüsseln, Eimer, Gießkannen, Töpfe, Pfannen, Plastikspielzeug, Kleiderbügel, Tüten und Folien.

Eine Trennhilfe wird ab November zur Verfügung gestellt.


Muss jedes Grundstück eine eigene Wertstofftonne nehmen?

Nein, es ist möglich, sich eine Wertstofftonne mit den Nachbarn zu teilen. Insbesondere wenn es Stellplatzprobleme gibt, kann es sinnvoll sein, eine Nachbarschaftstonne aufzustellen. Solange ihre Nachbarn damit einverstanden sind, können sie Ihren Wunsch ab sofort mit einem formlosen schriftlichen Antrag vormerken lassen.


Entstehen mir durch die Nutzung der Wertstofftonne Kosten?

Nein, die Nutzung der Wertstofftonne ist kostenfrei.

Die Entsorgungskosten der Leichtstoffverpackungen werden bereits über den Kauf der entsprechenden Produkte mitfinanziert. Die Kosten für die Sammlung und Verwertung der stoffgleichen Nichtverpackungen sind in den Restabfallgebühren enthalten.

Eine Gebühr für den Austausch von Wertstofftonnen, beispielweise weil das vorhandene Behältervolumen nicht ausreicht, wird nicht erhoben.


Kann ich als Mieter/Mieterin die Wertstofftonne bestellen?

Wie bei allen Abfallbehältern gilt auch für die Wertstofftonne: Eine Änderung der Anzahl und/oder des Volumens der Behälter ist nur durch den/die Grundstückseigentümer*in oder die Hausverwaltung möglich.


Muss die Wertstofftonne von allen Haushalten in der Stadt Göttingen genutzt werden?

Grundsätzlich ja!

Die neue Wertstofftonne ist ab dem Jahr 2024 das von der Stadt Göttingen, in Abstimmung mit den dualen Systemen, festgelegte Sammelsystem für die Erfassung von Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen. Gelbe Säcke werden ab 2024 nicht mehr verteilt.

Eine Ausnahme ist der Innenstadtbereich, innerhalb der Wallanlagen, wo zukünftig stabilere Wertstoffsäcke zur Verfügung gestellt werden.

Auf Wunsch kann auch innerhalb der Wallanlagen eine Wertstofftonne aufgestellt werden.


Welche Behältergrößen gibt es und wie häufig werden diese geleert?

Die neuen Wertstofftonnen wird es als 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter-Behälter geben. Die Größe und Anzahl der benötigten Tonnen richtet sich nach der Anzahl der auf ihrem Grundstück gemeldeten Personen.

Je Person werden 40 Liter Volumen bei einer 14 täglichen Abfuhr eingeplant. Alle Wertstofftonnen werden im 14 täglichen Abholrhythmus geleert.


Wie finde ich heraus, welche Wertstofftonnen (Anzahl und Größe) auf meinem Grundstück aufgestellt werden?

Je Person werden 40 Liter Volumen bei 14 täglicher Abfuhr zugrunde gelegt. Alle Wertstofftonnen werden im 14 täglichen Abholrhythmus geleert. Einige Beispiele finden Sie in der folgenden Tabelle:

Bei Fragen zur Bemessungsgrundlage melden Sie sich bitte unter der Servicenummer 0551 400 5 400


Welche Stellfläche sollte ich auf meinem Grundstück einplanen?

Die Anforderungen an Stellplätze für Abfallbehälter sind dem § 18 der Abfallwirtschaftssatzung zu entnehmen.

Es gelten folgende Mindestgrößen:

a) bei 120 l je Abfallbehälter 0,8 x 0,8 m

b) bei 240 l je Abfallbehälter 0,8 x 0,9 m

c) bei 1.100 l je Abfallbehälter 1,5 x 1,5 m. Da diese Behälter vom Grundstück geholt werden, ist die genannte Stellfläche unbedingt einzuhalten.


Wie läuft die Aufstellung der Wertstofftonne?

Die Wertstofftonnen werden im Laufe des 1. Quartals 2024 aufgestellt. Bis dahin können im Rahmen der Einführung noch die gewohnten gelben Säcke verwendet werden.

Die Wertstofftonnen werden vor Ihrem Grundstück im öffentlichen Straßenraum aufgestellt. Bitte ziehen Sie die Behälter auf den Stellplatz auf Ihrem Grundstück.

Den Abfuhrtermin finden Sie Anfang Januar im Abfuhrkalender.


Muss ich die Wertstofftonne am Leerungstag selbst herausstellen?

Die Wertstofftonnen sind zukünftig - wie bisher die gelben Säcke auch – in kürzester Entfernung zum Fahrbahnrand (nächstmöglicher Halteplatz des Abfallentsorgungsfahrzeug im öffentlichen Straßenbereich) bereitzustellen und nach der Leerung wieder zurück auf das Grundstück zu holen. Eine Ausnahme hiervon gibt es bei den 1.100 Liter Wertstofftonnen, welche vom jeweiligen Entsorgungsunternehmen vom Grundstück geholt und zurückgestellt werden.


Muss ich die Wertstoffe säubern, bevor ich sie in die Wertstofftonne gebe?

Nein, Verpackungen wie Joghurtbecher, Milchtüten oder Shampoo-Flaschen müssen nicht gespült - aber restentleert sein, bevor sie in der Wertstofftonne entsorgt werden.


Was kann ich tun, wenn die Wertstofftonne gelegentlich nicht ausreicht?

Sie können Mehrmengen gebührenfrei am Recyclinghof in der Rudolf-Wissell-Straße 5 abgeben.


Werden gefüllte Säcke oder Gegenstände, die am Abfuhrtag neben der Wertstofftonne stehen, mitgenommen?

Nein, grundsätzlich werden keine Säcke oder Gegenstände neben der Wertstofftonne mitgenommen. Mehrmengen oder größere Wertstoffe können kostenlos am Recyclinghof abgeben werden. Die einzige Ausnahme ist der Innenstadtbereich innerhalb der Wallanlagen, wo neue und stabilere Wertstoffsäcke Anwendung finden werden.

Hinweis: Die Wertstofftonnen werden im Laufe des 1. Quartals 2024 aufgestellt. Bis dahin können im Rahmen der Einführung noch gelbe Säcke verwendet werden. Sobald die Wertstofftonne bei Ihnen aufgestellt wurde, werden gelbe Säcke nur noch ein einziges Mal abgeholt. Anschließend wird nur noch die Wertstofftonne geleert.


Wie entsorge ich Abfälle aus Kunststoff und Metall, die nicht in die Wertstofftonne passen?

Abfälle aus Kunststoff und Metall wie beispielsweise Gartenmöbel, großes Kinderspielzeug aus Plastik, die nicht in die Wertstofftonne passen, können auf dem Recyclinghof oder über die Sperrmüllabfuhr der GEB entsorgt werden.


Ich habe bereits privat eine gelbe Tonne zur Zwischenlagerung der Gelben Säcke gekauft. Darf ich diese jetzt für meine Wertstoffe nutzen?

Es können nur die von den GEB bereitgestellten Behälter genutzt werden. Im Schadensfall werden diese Behälter dann auf Kosten der GEB repariert oder ausgetauscht.

Da dies bei privaten Behältern nicht möglich ist, werden diese auch nicht von den GEB entleert.


Was darf nicht in der Wertstofftonne entsorgt werden?

Ausgeschlossen sind z.B. Biomüll, Restmüll, Schadstoffe (z. B. Farb- oder Lackdosen), Elektrogeräte, Papier, Holz, Altkleider, Glas, Altbatterien, DVD´s oder CD`s. Hierfür stehen andere Entsorgungswege zur Verfügung.

Wir beraten Sie gern, Servicenummer 400 5 400.


Was passiert, wenn Stoffe in der Wertstofftonne landen, die dort nicht hineingehören?

Sollten Fehlbefüllungen festgestellt werden, wird die Tonne grundsätzlich nicht geleert und entsprechend gekennzeichnet. Haus- bzw. Grundstückseigentümer*innen oder dessen Hausverwalter*innen haben dann die Möglichkeit nachzusortieren, oder bei den GEB schriftlich unter geb@goettingen.de eine gebührenpflichtige Sonderleerung als Restmüll zu beauftragen.


Erhalten auch Gewerbebetriebe die Wertstofftonne?

Ja, wenn es sich um Gewerbebetriebe handelt, die sich Behälter mit privaten Haushalten teilen. Das Gleiche gilt auch für Anfallstellen, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 des Verpackungsgesetzes mit Haushalten vergleichbar sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Gaststätten, Restaurants, Hotels, Kantinen
  • Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken, Kurstätten und Seniorenheime
  • Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Bibliotheken
  • Betriebe des Lebensmittelhandwerks wie Bäckereien, Metzgereien und Konditoreien
  • Landwirtschaftliche Betriebe wie Ackerbaubetriebe, Baumschulen
  • Kultureinrichtungen, Sporteinrichtungen, Freizeiteinrichtungen und Gärtnereien
  • Betriebe des Bauhandwerks, des Kfz-Handwerks und sonstigen Handwerksbetrieben

Eine genauere Übersicht der Anfallstellen finden sie hier!

 


Was passiert mit den gesammelten Wertstoffen?

In der Zukunft können viele Materialien, die bisher größtenteils im Restabfall landeten, verwertet werden. Sie werden an entsprechende Sortieranlagen übergeben, um im Anschluss eine möglichst hochwertige stoffliche Verwertung zu ermöglichen. Dies schont Ressourcen und führt zu CO-2 Einsparungen.


Was muss ich tun bzw. wie geht es jetzt weiter?

Bitte stellen Sie als Grundstückseigentümer*In sicher, dass ausreichend Stellfläche ab dem 01.01.2024 auf ihrem Grundstück zur Verfügung steht. Die Aufstellung der Behälter beginnt im Januar 2024. Bei der Verteilung werden der/die Behälter im öffentlichen Straßenraum vor Ihrem Grundstück abgestellt. Bitte ziehen Sie die Behälter auf Ihren Stellplatz. Zum Ende des Jahres stellen wir Ihnen den aktualisierten Abfuhrkalender (inklusive der Abfuhrtermine für die neuen Wertstofftonnen) auf unserer Homepage zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!