Mehrwegsysteme

Ein notwendiger Schritt in Richtung Abfallvermeidung und Stadtsauberkeit

Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) sehen der umzusetzenden Verpflichtung, Mehrweg-Alternativen für To-go-Getränke und –Essensangebote anzubieten, positiv entgegen. Diese Verpflichtung betrifft in allererster Linie Gastronomiebetriebe, Kantinen, Imbissbetriebe und Tank- und Raststätten sowie alle Betriebe, die einen Außerhausverkauf betreiben.

Mehrweg-Alternativen schlagen mehrere Fliegen mit einer Klappe: Es fallen weniger To-go-Verpackungsabfälle an und das Stadtbild erscheint sauberer, es werden wertvolle Ressourcen geschont und das Klima aktiv geschützt.

Der Umstieg ist für die Betreiber*innen der Gastrobereiche mit einer Systemgebühr verbunden. Der Konsument bezahlt ein Pfand, das er bei Rückgabe zurück erhält.

Mehrweglösungen werden übrigens auch für Essensverpackungen angeboten.

Hier finden Sie eine Auswahl an Anbietern für Mehrwegbehälter: 

 

Es gibt auch ein Mehrwegbechersystem für Veranstaltungen:  CupConcept.

Hygiene

Informationen zur Hygiene beim Umgang mit Mehrweg‐Bechern, ‐Behältnissen und ‐Geschirr finden Sie beim  Lebensmittelverband Deutschland

Mitgebrachte Behältnisse

Eine weitere Möglichkeit, keine Einwegverpackungen ausgeben zu müssen, sind von Kundinnen mitgebrachte Behältnisse. Hygienerechtlich ist das unbedenklich, wenn man sich an die Informationen des Lebensmittelverbandes Deutschland hält. Die Initiative „ einmal ohne bitte“ unterstützt Gastronomie‐Betriebe, die mitgebrachte Behältnisse befüllen (Informationen, Plakate, Hinweisschilder). 

Hintergrundinfos für das Verbot von Einwegkunststoff

Produkte aus Einwegkunststoff, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt, sind ab dem 3. Juli 2021 in der Europäischen Union verboten. Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und ‐teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To‐go‐Lebensmittelbehälter sowie Getränkebehälter und‐becher aus expandiertem Polystyrol dürfen nicht mehr auf den Markt kommen.

Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht vor, dass in Deutschland Gastronomie und Lieferdienste ab 2023 ihre vor Ort abgefüllten Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Die Mehrwegalternative darf dabei nicht teurer sein als die Einwegvariante. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Verkaufsstellen mit weniger als fünf Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und weniger als 80 qm Ladenfläche.