Abgabe kleiner Elektroaltgeräte

03.08.2022 Erstellt von: GÖTTINGER ENTSORGUNGSBETRIEBE

Seit Juli 2022 müssen auch Lebensmittelgeschäfte wie Super- und Drogeriemärkte und Discounter ausgediente Elektrokleingeräte zurücknehmen. Eine Verpflichtung zum Neukauf eines Gerätes besteht nicht. Anders sieht es dagegen bei großen Elektroaltgeräten aus. Hier greift die Rücknahmeverpflichtung nur bei einem Neukauf eines vergleichbaren Gerätes, informieren die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB).

Das überarbeitete Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verpflichtet nun auch den Lebensmittelhandel mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter zur Rücknahme von höchstens drei Elektrokleingeräten pro Abgabe (Merkmal ist eine Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern, z.B. Toaster, Mixer, Kaffeemaschinen auch Smartphones), wenn dieser mehrmals im Jahr oder dauerhaft solche Geräte verkauft.

Damit diese neue verbraucherfreundliche Rückgabemöglichkeit auch angenommen wird, soll der einschlägige Handel seine Kundinnen und Kunden darüber auch in geeigneter Weise gut informieren.

„In diesem neuen dezentralen Rücknahmesystem sehen wir eine kundenfreundliche Ergänzung zu der kostenfreien Altgeräterücknahme von Klein- und Großgeräten auf unserem Recyclinghof“, so Heindorf, Sprecherin der GEB. Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste Voraussetzung, um ausgediente Elektrogeräte umweltgerecht und damit richtig zu entsorgen. „Schadstoffe werden verlässlich erfasst und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen“, informiert Heindorf weiter. Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) sind bei Bedarf viele weitere Informationen zu diesem Thema zu finden.

Für weitergehende Fragen stehen die Mitarbeitenden im Kundencenter der GEB unter der Servicenummer 400 5 400 gern bereit.