Behältergrößen und Gebühren 2023 (gültig bis 31.12.2023)

Gemäß Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Göttingen werden 20 l /Einwohner/-in und Woche für die Bemessung der insgesamt zur Verfügung gestellten Behältergrößen zugrundegelegt.

Die Behältergrößen werden aufgeteilt:

für Restabfallbehälter:

  • 10 l pro Einwohner/-in und Woche bei 40 - 240 l Behältern
  • 15 l pro Einwohner/-in und Woche bei 770 l, 1.100 l und größeren Behältern

für Biotonnen:

  • 10 l pro Einwohner/-in und Woche bei 40 - 240 l Restabfallbehältern
  • 5 l pro Einwohner/-in und Woche bei 770 l, 1.100 l und größeren Restabfallbehältern.

Die jährliche Benutzungsgebühr für einen Restabfallbehälter beträgt bei:

Behältergröße Preis
40 l / 28tg. Leerung *)

32,20 EUR

40 l / 14tg. Leerung 64,40 EUR
60 l / 14tg. Leerung 96,60 EUR
80 l / 14tg. Leerung 128,80 EUR
120 l / 14tg. Leerung 193,20 EUR
240 l / 14tg. Leerung 386,40 EUR
770 l / 14tg. Leerung 1.239,83 EUR
770 l / wöchentliche Leerung 2.479,66 EUR
1.100 l / 14tg. Leerung 1.771,19 EUR
1.100 l / wöchentliche Leerung 3.542,38 EUR

Die jährliche Benutzungsgebühr für eine Biotonne beträgt bei:

Behältergröße Preis
40 l / 28tg. Leerung *) 19,32 EUR
40 l / 14tg. Leerung 38,64 EUR
60 l / 14tg. Leerung 57,96 EUR
80 l / 14tg. Leerung 77,28 EUR
120 l / 14tg. Leerung 115,92 EUR
240 l / 14tg. Leerung 231,84 EUR

*) Aufstellung auf reinen Wohngrundstücken mit einer gemeldeten Person!

Saisonbiotonne (nur 1.April - 31. Oktober)

Behältergröße 120 L zum Preis von 67,62 EUR / Behälter

Behältergröße 240 L zum Preis von 135,24 EUR / Behälter

 

 


Tauschgebühren

Für die Aufstellung, die Einziehung oder den Tausch von zugelassenen Abfallbehältern sind Gebühren (nach §3 Abs. 5 der Abfallgebührensatzung) zu zahlen. Der Austausch eines Abfallbehälters gegen einen anderen beinhaltet jeweils eine Gebühr für die Einziehung des bisherigen Abfallbehälters und eine Gebühr für die Aufstellung eines neuen Abfallbehälters.

Abweichend davon wird in folgenden Fällen keine Gebühr erhoben:

  1. Erstanschluss eines Grundstückes.
  2. Beginn und Beendigung des Benutzungsverhältnisses bei einem Wechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstückes und unmittelbarer Übernahme des Behälterbestandes. Bei Veränderung des Behälterbestandes gilt dies einmalig innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Wechsel der/des Gebührenpflichtigen.
  3. Tausch von defekten Abfallbehältern derselben Größe als Folge von natürlichem Verschleiß.
  4. Einziehung von Abfallbehältern auf Anordnung der Stadt Göttingen.

 

Kosten:

40 l - 240 l Fassungsvermögen

15,20 EUR

770 l - 1.100 l Fassungsvermögen

26,10 EUR

(Gebühr pro Abfallbehälter)

Ausführlichere Informationen, auch zu den Abfallgebühren innerhalb der Wallanlagen und zur Saisonbiotonne, erhalten Sie in der Abfallgebührensatzung und der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Göttingen.