Containergebühren 2024 (gültig bis 31.12.2024)

ABFÄLLE ZUR BESEITIGUNG

(Deponie / Entsorgungsanlage: Entsorgungsanlage Hattorf (EAH), Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage Deiderode (MBA)

Behältergröße
(max. erlaubte Zuladung)

a) Gebühr für (STADTEIGENE
Großbehälter / Abfuhr

b) Gebühr für NICHT STADTEIGENE
Großbehälter / Abfuhr

bis 2 m3 (3 t)

120,30 EUR

115,10 EUR

über 2 - 4 m3 (4 t)

138,40 EUR

133,30 EUR

über 4 - 7 m3 (8 t)

165,70 EUR

160,60 EUR

über 7 - 14 m3 (10 t)

229,30 EUR

219,10 EUR

über 14 - 15 m3 (10 t)

238,40 EUR

228,20 EUR

über 15 m3 (10 t)

283,90 EUR

268,60 EUR

über 20 m3 (10 t)374,80 EUR354,30 EUR
über 30 m3 (10 t)420,20 EUR379,40 EUR

ABFÄLLE ZUR VERWERTUNG

(nur innerhalb des Stadtgebietes)

Behältergröße
(max. erlaubte Zuladung)

a) Gebühr für STADTEIGENE
Großbehälter / Abfuhr

b) Gebühr für NICHT STADTEIGENE
Großbehälter / Abfuhr

bis 2 m3 (3 t)

111,20 EUR

106,10 EUR

über 2 - 4 m3 (4 t)

120,30 EUR

115,20 EUR

über 4 - 7 m3 (8 t)

133,90 EUR

128,80 EUR

über 7 - 14 m3 (10 t)

165,80 EUR

155,60 EUR

über 14 - 15 m3 (10 t)

170,30 EUR

160,10 EUR

über 15 m3 (10 t)

193,10 EUR

177,80 EUR

über 20 m3 (10 t)

238,60 EUR

218,10 EUR

Containerstandgebühren werden nicht erhoben.

Die Containergebühren gelten nur für das Stadtgebiet Göttingen. 

Leistungen der Containerabfuhr werden wie folgt berechnet:

  1. Containergebühr
    Die Containergebühr wird einmalig für den Transport des Containers berechnet. Sie beinhaltet die Aufstellung, Standzeit und Abholung des Containers und ist abhängig von der Containergröße und Abfallart. Die Containergebühr für die Entsorgung verwertbarer Abfälle ist auf Grund des kürzeren Transportweges geringer als bei Abfällen zur Beseitigung.

  2. Entsorgungsgebühr
    Die Entsorgungsgebühr wird zuzüglich zur Containergebühr von der entsprechenden Entsorgungsanlage erhoben. Sie ist abhängig von der Abfallart und dem Nettogewicht des Abfalls.

 

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