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Winterdienst



   » Sicherheit bei Eis und Schnee
   » Haben Sie schon an den Winterdienst gedacht?
   » Wir achten auf Sicherheit und Umweltschutz!


Sicherheit bei Eis und Schnee



Damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sind, räumen unsere Mitarbeiter von der Straßenreinigung die Fahrbahnen frei und streuen bei Bedarf mit Feuchtsalz (FS30). Feuchtsalz ist ein Gemisch aus 70 % Salz (Natriumchlorid) und 30 % Sole (aus der Göttinger Saline).

 

Dies hat den Vorteil, dass die Salzkörnchen auf der Fahrbahn haften und nicht beim ersten Windstoß verweht werden. Schließlich soll das Feuchtsalz ja dort wirken, wo es gebraucht wird. Außerdem setzt die Tauwirkung bei bereits angefeuchtetem Salz schneller ein.

Trotzdem müssen Sie manchmal etwas Geduld haben, bis wir auch Ihre Fahrbahn geräumt haben. Alles auf einmal geht einfach nicht.

 

Zuerst werden die Hauptverkehrsstraßen und die Strecken des öffentlichen Nahverkehrs durch den städtischen Winterdienst von Eis und Schnee befreit. Das bedeutet, dass entsprechend dem Einsatzplan als erstes die Göttingen durchquerenden Bundes- und Landesstraßen vom Schnee geräumt und bei Bedarf mit Feuchtsalz gestreut werden.

Nebenstraßen werden nur vom Schnee geräumt, bei Notwendigkeit wird aber auch hier Feuchtsalz eingesetzt. Gleiches gilt für einen Teil des Göttinger Radwegenetzes.

 

In Göttingen werden insgesamt ca. 950 Straßen geräumt und gestreut. Hierfür sind neun Fahrzeuge pro Schicht im Einsatz.

23 Mitarbeiter kümmern sich darum, dass die Bushaltestellen und Fußgängerüberwege auch bei Winterwetter begehbar bleiben. Hierbei wird natürlich auf Salz verzichtet, es werden ausschließlich abstumpfende Streumittel eingesetzt. Bei extremen Witterungsverhältnissen arbeiten die Mitarbeiter rund um die Uhr.

 

 


Haben Sie schon an den Winterdienst gedacht?



Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Manchmal erledigt das aber auch der Hausmeister oder Sie müssen selbst ran. Das steht dann in Ihrem Mietvertrag.

 

Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Grundstückes verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften.

 

Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen einen Meter breit von Schnee und Eis räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Der Einsatz von Streusalz ist dabei nicht erlaubt. Verwenden Sie grundsätzlich abstumpfende Stoffe wie z.B. handelsübliches Granulat oder auch Sand.

 

Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt schon recht früh. Sie müssen nämlich werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr

Ihren sogenannten "Anliegerverpflichtungen" nachkommen.

 

Wenn es während des Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen.

Diese Pflicht endet erst um 20:00 Uhr !

 


Wir achten auf Sicherheit und Umweltschutz!


Ziel unserer Winterdienstmaßnahmen ist es, dem Verkehrsteilnehmer eine möglichst hohe Sicherheit zu garantieren. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung durch das Streuen möglichst gering gehalten werden.

 

Denken Sie bitte auch an „Unsere Männer von der Müllabfuhr“ - Halten Sie Transportwege für die Abfallbehälter frei - wir sind Ihnen dankbar dafür!

 

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen.


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